Unfall Gutachten

Sie brauchen ein Unfall Gutachten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!

Grafik von einem Laptop, auf dem ein Mann zusehen ist

Unfall Gutachten - Schnelle Hilfe

Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Bleiben Sie ruhig und folgen Sie diesen Schritten, um sich und andere zu schützen.

  • Absicherung der Unfallstelle

    • Warnblinkanlage einschalten
    • Warnweste anziehen
    • Warndreieck in ca. 100 m Entfernung aufstellen
    • Fahrzeuge aus der Gefahrenzone entfernen (bei geringfügigen Schäden)
    • Unfallspuren nicht beseitigen, falls die Polizei gerufen wird
  • Polizei & Rettungskräfte verständigen

    • Rettungsdienst (112) – Bei Verletzten sofort anrufen!
    • Polizei (110) – Bei größeren Schäden oder Unklarheiten hinzuziehen

    Hinweis: Bei kleinen Blechschäden besteht keine Meldepflicht

  • Erste Hilfe leisten

    • Wichtige Regel: Erste Hilfe ist Pflicht – Sie können nichts falsch machen!
    • Bewusstlose in die stabile Seitenlage bringen
    • Wunden versorgen, beruhigend auf Verletzte einwirken
    • Wichtig: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!
  • Beweise sichern

    • Fotos vom Unfallort, den Schäden & Fahrzeugpositionen machen
    • Unfallskizze anfertigen
    • Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner erstellen
    • Kein Schuldeingeständnis abgeben!
  • Kontaktdaten austauschen

    Folgende Daten notieren:

    • Name, Anschrift, Telefonnummer & E-Mail
    • Kfz-Kennzeichen & Fahrzeughalter
    • Versicherung des Unfallverursachers + Vertragsnummer

    Zeugen vorhanden? Deren Kontakdaten sichern!

  • Unfall bei der Versicherung melden

    • Schnellstmöglich die eigene Versicherung informieren

    Tipp: Verkehrsrechtsschutz & spezialisierten Anwalt hinzuziehen

    Unabhängiges Kfz-Gutachten – Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen!

Unfall Gutachten – Ihre Rechte nach einem Unfall

Grafik von einem papierflieger

Unabhängiges Kfz-Gutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein neutrales Gutachten.

Freie Werkstattwahl

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.

Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen

Ist Ihr Auto nach dem Unfall nicht fahrbereit, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Mietwagen.

Reparaturkosten bei Totalschaden

In bestimmten Fällen können Sie trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens eine Reparatur verlangen (130%-Regelung).